Allgemeine Geschäftsbedingungen der Historischen Schifffahrt Bodensee GmbH – Charter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Historischen Schifffahrt Bodensee GmbH (nachfolgend HS-Bodensee) und dem Auftraggeber im Rahmen von Charterfahrten. Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Charterfahrten. Abweichende Bedingungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die HS-Bodensee. Für öffentliche Fahrten gelten gesonderte Bedingungen, einsehbar unter Allgemeine Geschäftsbedingungen – Öffentliche Fahrten.
2. Buchung & Auftraggeber
Der Auftraggeber ist jene Person, welche den Chartervertrag rechtsverbindlich unterzeichnet. Eine Beauftragung für Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Der Auftraggeber haftet für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen, auch durch seine Gäste oder beauftragte Dritte.
3. Preise & Leistungen
Der Charterpreis basiert auf der gebuchten Fahrtdauer und den vereinbarten Leistungen. Im Basispreis sind bis zu 135 Personen enthalten (MS OESTERREICH) bzw. 110 (DS HOHENTWIEL). Zusätzliche Personen werden laut gültiger Preisliste berechnet. Leerfahrten, Zusatzleistungen und Sonderwünsche werden gesondert angeboten und abgerechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des vereinbarten Charterpreises fällig. Die Schlussrechnung wird nach Durchführung der Veranstaltung auf Basis der tatsächlichen Leistungen gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto. Bei Zahlungsverzug wird nach zweimaliger Mahnung das Inkasso übergeben. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung spesenfrei zu leisten.
5. Stornierung durch den Auftraggeber
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornosätze:
» Bis 6 Monate vor Termin: kostenfrei
» Bis 5 Monate: 20 %
» Bis 4 Monate: 30 %
» Bis 3 Monate: 40 %
» Bis 2 Monate: 75 %
» Bis 1 Monat: 100 %
Bei behördlich angeordneter Absage (z. B. Pandemie) erfolgt eine kostenlose Stornierung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Gastronomie & Sonderwünsche
Die gastronomische Leistung richtet sich nach der vereinbarten Personenzahl. Diese muss spätestens 3 Werktage vor der Fahrt schriftlich bestätigt werden. Sonderwünsche (vegetarisch/vegan, Allergien etc.) sind im gleichen Zeitraum bekanntzugeben. Nicht abgemeldete Menüs werden voll verrechnet. Eigene Speisen oder Getränke dürfen nicht mitgebracht werden, außer nach schriftlicher Zustimmung. In diesem Fall fällt eine Servicepauschale an. Eine Beauftragung eines Fremdcaterers wird ausgeschlossen.
7. Musik, Technik & Externe Dienstleister
Musiknutzung ist vom Auftraggeber eigenverantwortlich bei der AKM zu melden (www.akm.at). Tanzen ist auf der DS HOHENTWIEL aus statischen Gründen nicht erlaubt. Auf der MS OESTERREICH ist Tanzen nach Absprache möglich. Technikbedarf und externe Dienstleister (z. B. Band, Floristik) sind vorab bekannt zu geben. Für Schäden die durch den Auftraggeber beauftragte externe Dienstleister (z. B. Band) übernimmt die HS-Bodensee keine Haftung. Etwaige Schäden durch Dritte liegen somit in der Verantwortung des Auftraggebers.
8. Absage durch HS-Bodensee
Bei Ausfall der Fahrt durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hochwasser, Havarie) entfällt die Leistungspflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche (z. B. Hotel, Anfahrt) sind ausgeschlossen. Die HS-Bodensee behält sich vor, Charteranfragen auch kurzfristig abzulehnen oder Buchungen abzusagen, wenn der Charakter der Veranstaltung dem Image oder der Sicherheit des Unternehmens schaden könnte.
9. Verhalten & Sicherheit an Bord
Das Rauchen ist ausschließlich am Freideck erlaubt. Tiere sind an Bord nicht gestattet. Rollstühle können mitgeführt werden, das Schiff ist jedoch aufgrund der historischen Bauweise nicht vollständig barrierefrei. Kinderwagen müssen am Eingang abgestellt werden. Den Anweisungen der Crew ist Folge zu leisten.
Aus sicherheitstechnischen Gründen sowie zum Schutz des historischen Schiffsaufbaus ist das Tragen von Stöckelschuhen mit schmaler Absatzfläche an Bord untersagt. Die Mindestgröße der Absatzauflagefläche muss 2 × 2 cm betragen. Gäste mit nicht geeignetem Schuhwerk können vom Zutritt an Bord ausgeschlossen werden.
10. Hausrecht
Das Bordpersonal und die Veranstaltungsleitung der HS-Bodensee üben das Hausrecht aus. Gästen kann der Zutritt verweigert oder sie können von der Fahrt am selben Tag ausgeschlossen werden, wenn
» sie den Ablauf der Fahrt stören
» sie andere Gäste belästigen oder gefährden
» begründete Zweifel an ihrem Zustand bestehen
» sie bei früheren Fahrten gegen die AGB verstoßen haben.
Die Sicherheitsrichtlinien an Bord sind zu beachten und liegen öffentlich zur Einsicht auf den Schiffen aus. Den Anweisungen der Crew ist in jedem Fall Folge zu leisten.
11. Fundsachen & Haftung
Fundsachen werden im Büro oder an Bord abgegeben. Für verlorene Gegenstände übernimmt die HS-Bodensee keine Haftung. Für Garderobe, technische Geräte oder persönliche Gegenstände wird nicht gehaftet. Eltern haften für ihre Kinder. Die HS-Bodensee übernimmt an Bord keine Aufsichtspflicht. Für durch Gäste verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.
12. Datenschutz
Die HS-Bodensee erhebt und speichert personenbezogene Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kommunikation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Es gelten die Datenschutzbestimmungen laut www.hs-bodensee.eu/datenschutz.
13. Abgrenzung zu öffentlichen Fahrten
Diese AGB gelten ausschließlich für Charterfahrten der Historischen Schifffahrt Bodensee GmbH. Für öffentliche Fahrten mit der DS HOHENTWIEL oder MS OESTERREICH gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, die unter Allgemeine Geschäftsbedingungen – Öffentliche Fahrten einsehbar sind.
14. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für 6971 Hard.
Stand: April 2025
Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesen AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Historischen Schifffahrt Bodensee GmbH